Sonntag, 20. Mai 2012
Manteltarifvertrag für das Schreinerhandwerk in Baden-Württemberg
Abschluss: 18.12.2006
Zwischen dem Landesfachverband Schreinerhandwerk Baden-Württemberg (Landesinnungsverband des Schreinerhandwerks Baden-Württemberg), Danneckerstr. 35, 70182 Stuttgart einerseits und der IG Metall, Bezirk Baden-Württemberg, Bezirksleitung Baden-Württemberg, Stuttgarter Str. 23, 70469 Stuttgart.
Inhaltsverzeichninis
§1 Geltungsbereich
§2 Einstellung
§3 Probezeit 5
§4 Kündigung, Änderungskündigung, Zeugnisse
§5 Arbeitszeiten
§6 Mehr-, Spät-, Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit
§7 Vergütung für Mehr-, Sonn- und Feiertagsarbeit
§8 Kurzarbei
§9 Arbeitsunterbrechung, Arbeitsverhinderung
§10 Alterssicherung
§11 Montageregelung
§12 Urlaub
§13 Verwirkung von Ansprüchen
§14 Härteklausel — Vereinbarung
§15 Unfallschutz
§16 Einzelstreitigkeiten
§17 Schiedsverfahren
§18 Übergangsbestimmungen
§19 Vertragsdaue
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